- refaktieren
- re|fak|tie|ren 〈V. intr.; hat〉 Nachlass gewähren
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re|fak|tie|ren <sw. V.; hat (Kaufmannsspr.):wegen beschädigter od. fehlerhafter Waren einen Nachlass gewähren.* * *
re|fak|tie|ren <sw. V.; hat (Kaufmannsspr.): wegen beschädigter od. fehlerhafter Waren einen Nachlass gewähren.
Universal-Lexikon. 2012.